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ÖFFENTLICHE MITTEL (Wfa-Mittel)
Sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch der Bund fördern den Wohnungsbau. Wichtig für Sie ist, dass Sie sich rechtzeitig informieren, damit Sie kein Geld verschenken.
Wir beraten Sie gern bei der Antragstellung.
Sie werden durch uns informiert, inwieweit Möglichkeiten der Förderung durch die Wohnungsbauförderungsanstalt bestehen und in welchem Umfang und in welcher Höhe diese Förderung möglich ist.
Als Baubetreuer begleiten wir Sie während der kompletten Baufinanzierungsphase und stehen Ihnen von der Antragserstellung bis hin zum Bewilligungsbescheid zur Seite. Auch bei der Auszahlung und der Verwaltung der öffentlichen Mittel sind wir Ihr Partner.
Sie werden durch uns informiert, inwieweit Möglichkeiten der Förderung durch die Wohnungsbauförderungsanstalt bestehen und in welchem Umfang und in welcher Höhe diese Förderung möglich ist.
Als Baubetreuer begleiten wir Sie während der kompletten Baufinanzierungsphase und stehen Ihnen von der Antragserstellung bis hin zum Bewilligungsbescheid zur Seite. Auch bei der Auszahlung und der Verwaltung der öffentlichen Mittel sind wir Ihr Partner.
Wer ist die Wohnungsbauförderungsanstalt?
Aufgaben
Die Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) ist ein wesentliches Instrument der Wohnungspolitik in Nordrhein-Westfalen. Sie realisiert die Wohnungsbauprogramme der Landesregierung, indem sie die Auszahlung und Verwaltung von Darlehen, Zuschüssen und übernommenen Bürgschaften übernimmt.
Die Wfa unterstützt und berät das zuständige Ministerium für Städtebau und Wohnen bei der Entwicklung und der konzeptionellen Ausgestaltung aller Förderaufgaben und -verfahren und berät und schult die bei Kreis- und Stadtverwaltungen angesiedelten Bewilligungsbehörden in allen Fragen der Förderung. Eine weitere Aufgabe besteht darin, Haushalte in wirtschaftlichen Notlagen zu unterstützen, um das geförderte Wohneigentum zu erhalten.
Mit der von der Wfa durchgeführten Wohnungsmarktbeobachtung und einem speziell dafür entwickelten Monitoringsystem ist die Wfa in der Lage, vielfältige Analysen und Informationen über die komplexen Vorgänge auf den nordrhein-westfälischen Wohnungsmärkten bereitzustellen. Eine spezielle Beratungsstelle der Wfa unterstützt Städte und Gemeinden beim Aufbau einer eigenen Wohnungsmarktbeobachtung auf kommunaler und regionaler Ebene (Wohnungsmarktregion östliches Ruhrgebiet).
Die Wfa unterstützt und berät das zuständige Ministerium für Städtebau und Wohnen bei der Entwicklung und der konzeptionellen Ausgestaltung aller Förderaufgaben und -verfahren und berät und schult die bei Kreis- und Stadtverwaltungen angesiedelten Bewilligungsbehörden in allen Fragen der Förderung. Eine weitere Aufgabe besteht darin, Haushalte in wirtschaftlichen Notlagen zu unterstützen, um das geförderte Wohneigentum zu erhalten.
Mit der von der Wfa durchgeführten Wohnungsmarktbeobachtung und einem speziell dafür entwickelten Monitoringsystem ist die Wfa in der Lage, vielfältige Analysen und Informationen über die komplexen Vorgänge auf den nordrhein-westfälischen Wohnungsmärkten bereitzustellen. Eine spezielle Beratungsstelle der Wfa unterstützt Städte und Gemeinden beim Aufbau einer eigenen Wohnungsmarktbeobachtung auf kommunaler und regionaler Ebene (Wohnungsmarktregion östliches Ruhrgebiet).
Entwicklung
Gegründet wurde die Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen am 1. April 1958 durch das Gesetz zur Neuregelung der Wohnungsbauförderung. Sie wurde durch das Gesetz zur Regelung der Wohnungsbauförderung (WBFG) vom 18. Dezember 1991 am 1. Januar 1992 auf die Westdeutsche Landesbank Girozentrale übertragen und erhielt den Namen Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen Anstalt der Westdeutschen Landesbank Girozentrale (Wfa). Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Nordrhein-Westfalen vom 2. Juli 2002 wurde sie mit Wirkung zum 1. August 2002 an die Landesbank NRW angegliedert.
Zum 31. März 2004 hat sich die Firmierung in Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen Anstalt der NRW.BANK geändert. Hintergrund der Namensänderung ist der weitere Ausbau der Landesbank NRW - nunmehr NRW.BANK- zur Förder- und Strukturbank für Nordrhein-Westfalen.
Zum 31. März 2004 hat sich die Firmierung in Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen Anstalt der NRW.BANK geändert. Hintergrund der Namensänderung ist der weitere Ausbau der Landesbank NRW - nunmehr NRW.BANK- zur Förder- und Strukturbank für Nordrhein-Westfalen.
Struktur
Die Wfa ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbständige, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der NRW.BANK. Die Wfa führt ihre Aufgaben wettbewerbsneutral durch. Dies wird durch eine Funktionstrennung zwischen den Aufgaben der Wfa und den sonstigen Aufgaben der NRW.BANK sichergestellt. Das Vermögen der Wfa ist in eine Sonderrücklage der NRW.BANK für die Förderung des Wohnungs- und Kleinsiedlungswesens eingestellt und wird getrennt vom sonstigen Vermögen der NRW.BANK verwaltet. Es wird ausschließlich für die Finanzierung der Aufgaben der Wfa verwendet.

